Denkmalschutzfenster

Denkmalschutzfenster

Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel Denkmale dauerhaft zu erhalten. Kulturelles Erbe ist für die Gesellschaft außerordentlich wichtig, um ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. In Deutschland ist Denkmalrecht ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechtes. Die Gesetzgebungskompetenz für Denkmalschutz und Denkmalpflege liegt bei den Bundesländern. So gibt es in Deutschland 16 Denkmalschutzgesetze, die den Begriff Kulturdenkmal und Denkmalschutz jeweils unterschiedlich definieren. Die Gesetze sind im Detail so unterschiedlich gestaltet, beruhen aber auf inhaltlich einheitliche Grundprinzipien. Ist Ihr Haus in das Weltkulturerbe aufgenommen , ist es sehr wichtig dieses Erbe nach den neuesten Richtlinien und der Ernergieeinsparverordnung unter Einhaltung der Bestimmungen des Denkmalschutzes zu sanieren und zu renovieren.

 

 

      Lesen Sie hierzu 3- fach Verglasung im Altbau

Profil Denkmalschutzfenster

Hierzu gehört u.a.

 

  • detailgetreuer Nachbau der alten Fenster unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien
  • je nach Behörde--> kein sichtbares Metall--> Wetterschenkel 
  • Sprossen 
  • Stulpleisten 
  • Profilierungen 
  • Kämpferleisten Kapitelle (Fuß-, Mittel- und Kopfkapitelle) 
  • Einbau nach EneV  

 

 

Ob mit oder ohne Sprosse...

... in vielen Farben und unterschiedlichen Breiten erhältlich,

zur optischen Aufwertung Ihres Gebäudes.

 

Sprossen Fenster

a) Wiener Sprosse

b) echte Sprosse

c) Schweizer Kreuz

d) Sprossenrahmen (vorgesetzt)