EnEV 2009

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), die ab August 2008 verkündet war und ab Januar 2009 gelten sollte, tritt jetzt zum 01.10.2009 in Kraft. Die EnEV 2009 löst dann die EnEV 2007 ab.  

Änderungen für Fenster bzw. Fenstertüren im Bereich Neubau und Renovierung nach EnEV 2009

 

Zu beachten sind bei der Planung und bei dem Bau die gesteigerten Ansprüche der EnEV 2009 für Wohnobjekte und Nichtwohnobjekte. Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist nun um fast ein Drittel - also 30 Prozent (%) gesunken.

Für die Fensterelemente ist ein Uw-Wert von 1,30 W/(m2K) vorgeschrieben. Bezüglich der wertangebenden Stelle 1,30 oder 1,3 (mit der Möglichkeit abzurunden) gibt es zur Zeit noch keine endgültige Klärung. Die Bund/Länderkommission will erst im Laufe des Septembers eine Entscheidung treffen.

Um dieser Problematik entgegenzutreten, erhalten Sie bei uns, ab Auftragseingang 01.10.2009 Fenster mit 2- fach Verglasung grundsätzlich nur mit „warmer Kante (schwarzer Abstandshalter)“ ohne Mehrpreis.

 

Welche EnEV ist in der Übergangszeit nun gültig ?

Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig und der Bauantrag wurde vor dem 1. Oktober 2009 gestellt und genehmigt.

  • Die EnEV 2007 ist gültig.

Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig, der Bauantrag wurde vor dem 1. Oktober 2009 gestellt, aber am 01.10.2009 noch nicht genehmigt

  • Für das Bauvorhaben gilt die EnEV 2007, auf Antrag kann jedoch verlangt werden, dass die Behörde das Bauvorhaben nach der EnEV 2009 behandelt.

Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungspflichtig, es wurde jedoch bei der zuständigen Baubehörde vor dem 01.10.2008 zur Kenntnis gebracht bzw. mit dem Bauvorhaben wurde bereits begonnen.

  • Die EnEV 2007 ist gültig, es können jedoch freiwillig die Anforderungen der EnEV 2009 ausgeführt werden.

Der Bauantrag für ein Bauvorhaben wird nach dem 01.10.2009 gestellt.

  • Es gilt die EnEV 2009.
   
Bei Fragen, kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter.